Willkommen. Zunächst möchte ich Ihnen mein zutiefst empfundenes Beileid und Mitgefühl für Ihren Verlust aussprechen.
Wir alle hoffen auf ein langes und erfülltes Leben und es ist einem jeden Menschen zu wünschen. Das Ende eines Lebens kann ein lang erwarteter Abschied sein, aber oft kommt es doch plötzlich, unerwartet und schmerzhaft, trotz allen Wissens, trotz aller Vorbereitung, trotz aller Wünsche und Hoffnungen. Auch in dieser schweren Stunde gibt es jedoch Regeln und Vorgaben, an die wir uns halten müssen. Der erste Schritt auf dem letzten Weg ist die gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Leichenschau mit der sicheren Feststellung des Todes und Ausstellung der behördlichen Todesbescheinigung.
Alle weiteren Schritte, sei es die Abschiednahme, die Abholung durch das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl oder, in den Fällen, die der Gesetzgeber vorsieht, die Information von Ermittlungsbehörden, hängen von dieser ersten Maßnahme ab. Ihre ersten Ansprechpartner sind der Rettungs- oder kassenärztliche Notdienst und Ihre vertrauten Hausärzt:innen. Es kann jedoch vorkommen, dass diese nicht erreichbar sind, sei es aufgrund von Abwesenheiten, fehlender Erreichbarkeit oder dringlicher Aufgaben bei der Versorgung von Patient:innen oder dass längere, für Sie belastende, Wartezeiten entstehen können. Auch dafür sieht das Sächsische Bestattungsgesetz vor, dass andere Kolleg:innen diesen letzten Dienst an Verstorbenen leisten können. Meine langjährige Erfahrung als Facharzt für Rechtsmedizin bildet die Basis für den professionellen, verantwortungs- und pietätvollen Umgang sowohl mit verstorbenen Personen, als auch mit den trauernden Hinterbliebenen.
Warum ist dies alles noch wichtig? Eine Frage, die häufig gestellt wird. Nun, einerseits muss eine sichere Feststellung des Todes erfolgen und die Identität der verstorbenen Person bestätigt werden. Der Todeszeitpunkt, die genaue Todesursache und die speziellen Todesumstände müssen bestimmt werden - als Grundlage für behördliche Maßnahmen wie Ausstellung der Sterbeurkunden und Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Standes- und Gesundheitsämter. Wichtig sind andererseits, soweit möglich, der Ausschluss einer Gefährdung Anderer z.B. durch übertragbare Erkrankungen und der Ausschluss oder die Verdachtsdiagnose einer nicht natürlichen Todesart als wichtiger Eckpfeiler unserer Rechtssicherheit und auch als häufig notwendige Voraussetzung in versicherungsrechtlichen Verfahren.
Es ist mir auch eine berufliche Ehre, diesen letzten Weg verantwortungsvoll begleiten zu dürfen. Dabei respektiere ich vorurteilsfrei jede Vorgeschichte, jeden Glauben, jede Herkunft, jede Hautfarbe, jede Orientierung, jede Geschlechtsidentität, kurzum jeden Menschen gleich und nehme gern Rücksicht auf Ihre Wünsche, sofern damit keine gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung der Leichenschau oder den ggf. erforderlichen Meldungen verletzt werden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Fragen zum Ablauf und zu konkreten medizinischen Belangen zur Verfügung - sofern mir die Beantwortung möglich ist und die auch über den Tod hinaus andauernde ärztliche Schweigepflicht dies zulässt. Eine Verständigung ist auf Deutsch und Englisch problemlos möglich.
Ich kann, unter Berücksichtigung der Umstände, leider weder sagen, dass ich mich freue, Ihre Bekanntschaft zu machen, noch verabschiede ich mich mit dem üblichen "Auf Wiedersehen". Aber ich hoffe, Ihnen in diesem schwierigen Moment eine Unterstützung sein zu können und danke für Ihr Vertrauen.
Fon: 0151 68 50 80 15
Fax: 0341 24 79 52 86
Dr. med. Ronny Bayer-Eplinius
Shakespearestr. 45, 04107 Leipzig