Die geschilderte Situation kann teils lange Wartezeiten und eine enorme zusätzliche Belastung für die Beteiligten und insbesondere auch für Polizeibeamt:innen vor Ort (unklare Todesumstände, Hinweise auf nicht natürlichen Tod, Auffindung nach Notöffnungen, Tod in der Öffentlichkeit, etc.) bedingen, da jede weitere Maßnahme (Einleitung Bestattungsunternehmen, Veränderungen am Leichnam bzw. Verbringung an einen anderen Ort, ggf. Beiziehung der Kriminalpolizei) erst nach erfolgter ärztlicher Leichenschau und Ausstellung der endgültigen Todesbescheinigung erfolgen kann.
Insbesondere wenn die zwingend ärztliche Aufgabe nur selten wahrgenommen wird, bestehen häufig Unsicherheiten bezüglich der korrekten Durchführung der Leichenschau - vor allem bei unklaren oder nicht natürlichen Todesumständen, Iängeren Leichenliegezeiten oder im Umgang mit Angehörigen und/oder der Polizei. Auch die vorangegangene eigene ärztliche Behandlung einer Person kann bei der Durchführung der Leichenschau problematisch sein (Befangenheit) oder gar zur Ablehnung führen. Unzureichend dokumentierte und/oder fehlerhaft durchgeführte Leichenschauen führen oft zu nachträglich angestoßenen Ermittlungsverfahren und damit zu erheblichen Aufwendungen aus Steuergeldern oder gar zu strafrechtlich relevanten Verzögerungen (Stichwort Kremationsleichenschau, diese entfällt in Sachsen, wenn die erste Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin erfolgt ist - § 18b Absatz 3 des Sächsischen Bestattungsgesetzes).
Mein Angebot zur Übernahme der ärztlichen Leichenschau soll eine Entlastung für Sie im Diensteinsatz in Verbindung mit einer Qualitätssteigerung der Leichenschau und einer Erhöhung der Rechtssicherheit und keine verpflichtende Vereinbarung darstellen. Die rechtliche Grundlage für mein Angebot bildet § 12 Absatz 2 des Sächsischen Bestattungsgesetzes, welcher die Übernahme der Leichenschau von den hierzu eigentlich unverzüglich verpflichteten Haus-, KäND- oder Notärzt:innen durch einen Facharzt für Rechtsmedizin legitimiert. Zudem bestehen Kooperationsvereinbarungen mit den Polizeidirektionen Leipzig und Chemnitz. Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsmediziner kann ich professionelle und zügige Leichenschauen unter Berücksichtigung der rechtlichen Verbindlichkeiten auch in problematischen Fallkonstellationen oder unter erschwerten Bedingungen durchführen und, sofern erforderlich, alle weiteren Schritte wie Dokumentation, Übergabe an den Kriminaldienst, etc. rechtskonform vornehmen.
Weiterhin biete ich während meiner Geschäftszeiten die Durchführung von Gewahrsamsfähigkeitsprüfungen sowie angeordneter Blutentnahmen (beides im Stadtgebiet Leipzig) und Lebendbegutachtungen nach § 81 der Strafprozeßordnung (StPO) an.
Fon: 0151 68 50 80 15
Fax: 0341 24 79 52 86
Dr. med. Ronny Bayer-Eplinius
Shakespearestr. 45, 04107 Leipzig