LVZ - Björn Meine 06.08.2023 - Rechtsmediziner in Sachsen: Tötungsdelikte bleiben oft unentdeckt (Zugriff 24.08.2023): Hier schildert der Leitende Oberarzt des Institutes für Rechtsmedizin Leipzig, Hr. Dr. med. Babian, eine Ihnen vielleicht bekannte Situation an Werktagen. "... Es gibt aber auch ein strukturelles Problem...". Hausärzt:innen sind tagsüber die primären Ansprechpartner für Leichenschauen, doch bei vollen Wartezimmern und zahlreichen administrativen Aufgaben bedeutet dies oft eine erhebliche zusätzliche Belastung. Auch ist die Erreichbarkeit abhängig von den Sprechzeiten nicht ständig gegeben. Notärzt:innen, welche regelmäßig zuerst vor Ort sind, können nach sicherer Feststellung des Todes tagsüber zwar ebenfalls Leichenschauen durchführen, sind jedoch vordergründig der Versorgung von Patient:innen verpflichtet, deren Leben evtl. noch gerettet werden kann. Gemäß § 12 Absatz 3 des Sächsischen Bestattungsgesetzes erfolgt lediglich die Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung, wenn der nächste Einsatzalarm vorgeht. Daher kann es dazu kommen, dass Verstorbene vor Ort verbleiben müssen, bis am Abend die Zuständigkeit des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes beginnt, welcher wiederum ebenfalls primär andere Aufgaben wahrnehmen soll.
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Dr. med. Ronny Bayer-Eplinius
Shakespearestr. 45, 04107 Leipzig