Die geschilderte Situation kann teils lange Wartezeiten und eine enorme zusätzliche Belastung für die Hinterbliebenen und Sie bzw. Ihr Fachpersonal vor Ort bedingen, da jede weitere Maßnahme (Veränderungen am Leichnam oder im Umfeld bzw. Einsargung und Abtransport, ggf. Beiziehung der Kriminalpolizei) erst nach erfolgter ärztlicher Leichenschau und Ausstellung der endgültigen Todesbescheinigung, häufig erst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Unzureichend dokumentierte und/oder fehlerhaft durchgeführte Leichenschauen führen oft zu nachträglichen Ermittlungsverfahren und damit weiterer zeitlicher Inanspruchnahme und erheblichen Aufwendungen aus Steuergeldern oder gar zu strafrechtlich relevanten Verzögerungen - Stichwort Kremationsleichenschau, diese entfällt in Sachsen, wenn die erste Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin erfolgt ist - § 18b Absatz 3 des Sächsischen Bestattungsgesetzes. Dies ist natürlich auch für die Planung des Bestattungsablaufes von Bedeutung, da einerseits ein weiterer Zwischenschritt vor der Einäscherung entfällt und andererseits unerwartete Verzögerungen verhindert werden können.
Mein Angebot zur Übernahme der ärztlichen Leichenschau soll eine Entlastung für Ihre Klient:innen und keine verpflichtende Vereinbarung darstellen, Sie entscheiden selbstverständlich individuell, ob und in welchen konkreten Fallkonstellationen Sie mich für die Durchführung einer Leichenschau kontaktieren oder z.B. bei der Bestattungsvorsorge empfehlen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 12 Absatz 2 des Sächsischen Bestattungsgesetzes, welcher die Übernahme der Leichenschau von den hierzu eigentlich unverzüglich verpflichteten Haus-, KäND- oder Notärzt:innen durch einen Facharzt für Rechtsmedizin legitimiert.
Fon: 0151 68 50 80 15
Fax: 0341 24 79 52 86
Dr. med. Ronny Bayer-Eplinius
Shakespearestr. 45, 04107 Leipzig