Die geschilderte Situation kann teils lange Wartezeiten und eine enorme zusätzliche Belastung für die Hinterbliebenen und Sie bzw. Ihr Pflegepersonal vor Ort bedingen, da jede weitere Maßnahme (Veränderungen am Leichnam oder im Umfeld bzw. Verbringung an einen anderen Ort, Einleitung Bestattungsunternehmen, ggf. Beiziehung der Kriminalpolizei) erst nach erfolgter ärztlicher Leichenschau und Ausstellung der endgültigen Todesbescheinigung erfolgen kann.
Mein Angebot zur Übernahme der ärztlichen Leichenschau soll eine Entlastung für Sie und keine verpflichtende Vereinbarung darstellen, Sie entscheiden selbstverständlich individuell, ob und in welchen konkreten Fallkonstellationen Sie mich für die Durchführung einer Leichenschau kontaktieren. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 12 Absatz 2 des Sächsischen Bestattungsgesetzes, welcher die Übernahme der Leichenschau von den hierzu eigentlich unverzüglich verpflichteten Haus-, KäND- oder Notärzt:innen durch einen Facharzt für Rechtsmedizin legitimiert. Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsmediziner kann ich professionelle und zügige Leichenschauen unter Berücksichtigung der rechtlichen Verbindlichkeiten auch in problematischen Fallkonstellationen oder unter erschwerten Bedingungen durchführen und, sofern erforderlich, alle weiteren Schritte wie Dokumentation, Meldung an die Polizei, etc. rechtskonform vornehmen.
Fon: 0151 68 50 80 15
Fax: 0341 24 79 52 86
Dr. med. Ronny Bayer-Eplinius
Shakespearestr. 45, 04107 Leipzig