Die geschilderte Situation kann teils lange Wartezeiten und eine enorme zusätzliche Belastung für die Hinterbliebenen, Pflegepersonal und/oder Polizeibeamt:innen vor Ort bedingen, da jede weitere Maßnahme (Einleitung Bestattungsunternehmen, Veränderungen am Leichnam bzw. Verbringung an einen anderen Ort, ggf. Beiziehung der Kriminalpolizei) erst nach erfolgter ärztlicher Leichenschau und Ausstellung der endgültigen Todesbescheinigung erfolgen kann.
Insbesondere wenn die zwingend ärztliche Aufgabe nur selten wahrgenommen wird, bestehen häufig Unsicherheiten bezüglich der korrekten Durchführung der Leichenschau - vor allem bei unklaren oder nicht natürlichen Todesumständen, längeren Leichenliegezeiten oder im Umgang mit Angehörigen und/oder der Polizei. Auch die vorangegangene eigene ärztliche Behandlung einer Person kann bei der Durchführung der Leichenschau problematisch sein (Befangenheit) oder gar zur Ablehnung führen. Unzureichend dokumentierte und/oder fehlerhaft durchgeführte Leichenschauen führen oft zu nachträglich angestoßenen Ermittlungsverfahren und damit ggf. weiterer zeitlicher Inanspruchnahme und erheblichen Aufwendungen aus Steuergeldern oder gar zu strafrechtlich relevanten Verzögerungen (Stichwort Kremationsleichenschau, diese entfällt in Sachsen, wenn die erste Leichenschau durch einen Facharzt für Rechtsmedizin erfolgt ist - § 18b Absatz 3 des Sächsischen Bestattungsgesetzes).
Mein Angebot zur Übernahme der ärztlichen Leichenschau soll eine Entlastung für Sie und keine verpflichtende Vereinbarung darstellen, Sie entscheiden selbstverständlich individuell, ob und in welchen konkreten Fallkonstellationen Sie eine Leichenschau an mich vermitteln. Die rechtliche Grundlage für mein Angebot bildet § 12 Absatz 2 des Sächsischen Bestattungsgesetzes, welcher die Übernahme der Leichenschau von den hierzu unverzüglich verpflichteten Haus-, KäND- oder Notärzt:innen durch einen Facharzt für Rechtsmedizin legitimiert. Durch meine langjährige Tätigkeit als Rechtsmediziner kann ich professionelle und zügige Leichenschauen unter Berücksichtigung der rechtlichen Verbindlichkeiten auch in problematischen Fallkonstellationen oder unter erschwerten Bedingungen durchführen und, sofern erforderlich, alle weiteren Schritte wie Dokumentation, Meldung an die Polizei, etc. rechtskonform vornehmen. Selbstverständlich entstehen Ihnen keine Kosten, ich verrechne nach gültiger GOÄ mit den zuständigen Bestattungsunternehmen bzw. den Hinterbliebenen.
Fon: 0151 68 50 80 15
Fax: 0341 24 79 52 86
Dr. med. Ronny Bayer-Eplinius
Shakespearestr. 45, 04107 Leipzig